Wohn-Riester: Die neue Eigenheimrente
Dass man mit der Riester Rente etwas
für seine Altersvorsorge tun kann, wissen mittlerweile viele Menschen
in Deutschland. Dass es aber auch möglich ist, mit der so genannten
Wohn-Riester den Kauf oder den Bau eines Hauses oder einer Wohnung zu
finanzieren, hat sich noch nicht so richtig herumgesprochen.
Dabei kann jeder, der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und
unmittelbar förderberechtigt ist, Wohn-Riester beantragen. Unmittelbare
Förderberechtigung bedeutet, dass alle Arbeitnehmer, die auf
Steuerkarte arbeiten, Beamte, Rentner, Mütter oder Väter in Elternzeit
und sogar Arbeitslose Wohn-Riester in Anspruch nehmen können.
Um Wohn-Riester zu bekommen, muss man zunächst einen Bausparvertrag
abschließen. Sobald man dann mindestens 4 % seines Bruttogehalts pro
Jahr in den Vertrag einzahlt, erhält man die Riester Förderung. Dies
bedeutet bares Geld, denn man bekommt als Bausparer bis zu 154,00 EUR
pro Jahr als Förderung sowie für jedes Kind nochmals bis zu 185,00 EUR
bzw. bis zu 300,00 EUR für jedes ab 2008 geborene Kind.
Jugendliche, die nicht älter als 24 Jahre sind und ihren ersten Riester
Vertrag abschließen, erhalten außerdem einen einmaligen Bonus von
200,00 EUR.
Mit dem angesparten Geld aus einem zertifizierten Wohn-Riester Vertrag
kann dann ein Haus oder eine Wohnung gebaut oder gekauft werden. Auch
Genossenschaftsanteile zum Kauf einer Genossenschaftswohnung werden
Riester gefördert. Dabei muss aber beachtet werden, dass man das Haus
oder die Wohnung selbst bewohnen muss und dass sich die Immobilie in
Deutschland befinden muss.
Der Antragsteller muss auch seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben,
da mit einer Wohn-Riester keine Ferienwohnungen oder Ferienhäuser im
Ausland finanziert werden sollen.
Weiterführende Informationen zu Thema Wohn-Riester finden Sie auf www.monetos.de