Wohn-Riester: Die neue Eigenheimrente

Dass man mit der Riester Rente etwas für seine Altersvorsorge tun kann, wissen mittlerweile viele Menschen in Deutschland. Dass es aber auch möglich ist, mit der so genannten Wohn-Riester den Kauf oder den Bau eines Hauses oder einer Wohnung zu finanzieren, hat sich noch nicht so richtig herumgesprochen.

Dabei kann jeder, der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und unmittelbar förderberechtigt ist, Wohn-Riester beantragen. Unmittelbare Förderberechtigung bedeutet, dass alle Arbeitnehmer, die auf Steuerkarte arbeiten, Beamte, Rentner, Mütter oder Väter in Elternzeit und sogar Arbeitslose Wohn-Riester in Anspruch nehmen können.

Um Wohn-Riester zu bekommen, muss man zunächst einen Bausparvertrag abschließen. Sobald man dann mindestens 4 % seines Bruttogehalts pro Jahr in den Vertrag einzahlt, erhält man die Riester Förderung. Dies bedeutet bares Geld, denn man bekommt als Bausparer bis zu 154,00 EUR pro Jahr als Förderung sowie für jedes Kind nochmals bis zu 185,00 EUR bzw. bis zu 300,00 EUR für jedes ab 2008 geborene Kind.

Jugendliche, die nicht älter als 24 Jahre sind und ihren ersten Riester Vertrag abschließen, erhalten außerdem einen einmaligen Bonus von 200,00 EUR.

Mit dem angesparten Geld aus einem zertifizierten Wohn-Riester Vertrag kann dann ein Haus oder eine Wohnung gebaut oder gekauft werden. Auch Genossenschaftsanteile zum Kauf einer Genossenschaftswohnung werden Riester gefördert. Dabei muss aber beachtet werden, dass man das Haus oder die Wohnung selbst bewohnen muss und dass sich die Immobilie in Deutschland befinden muss.

Der Antragsteller muss auch seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben, da mit einer Wohn-Riester keine Ferienwohnungen oder Ferienhäuser im Ausland finanziert werden sollen.

Weiterführende Informationen zu Thema Wohn-Riester finden Sie auf www.monetos.de