Das Girokonto

Girokonten sind schon seit dem Mittelalter in Europa bekannt. Seit dem 11. Jahrhundert gibt es Nachweise darüber, dass Kunden bei Geldwechslern Konten hatten, und auch Überweisungen von einem auf das andere Konto getätigt wurden. Damals konnte man nur mündlich Überweisungen beauftragen, daher blieb der Bargeldlose Zahlungsverkehr erst einmal regional begrenzt. Im 14. Jahrhundert gab es die ersten schriftlichen Überweisungen, was der Grundstein für den überregionalen, bargeldlosen Zahlungsverkehr war.

Der Giroverkehr in Deutschland begann mit der Gründung der Hamburger Bank im Jahr 1619, blieb aber vorerst nur Unternehmen und wohlhabenden Bürgern vorbehalten. Erst mit der deutschen Reichsbank und der Einführung der Postcheckämter wurden Girokonten und Kredite für jedermann zugänglich.

Die Nutzung des Girokontos

Girokonten werden hauptsächlich für den nationalen und internationalen Zahlungsverkehr genutzt, aber auch zum Abheben von Bargeld, seit in den 60er Jahren die Lohntüten abgeschafft wurden. Bis dahin war es üblich, dass Mietzahlungen zum Beispiel in bar ausgeführt wurden.

Nach dem §676 Abs. 2 BGB muss als Voraussetzung für die Durchführung einer Verfügung auf dem Girokonto ein Guthaben vorhanden sein, was aber durch die Einführung von „geduldeter Kontoüberziehung“ oder auch durch eingeräumte Dispositionskredite umgangen wird. Die sogenannten Dispokredite müssen ausdrücklich vertraglich vereinbart werden.

Die Banken sind verpflichtet, dem Kunden Kontoauszüge zukommen zu lassen, bzw. zur Verfügung zu stellen, damit der Kunde jederzeit die Möglichkeit hat, sich über seinen Kontostand zu informieren. Das Online-Banking löst diese jedoch immer weiter ab.

Gebühren und Zinsen auf dem Girokonto 

Wer auf seinem Girokonto ein Guthaben hat, bekommt dafür üblicherweise sehr geringe Zinsen. Dagegen sind die Zinsen für eine Überziehung des Girokontos oft sehr hoch, zwischen 7 und 15 Prozent. Weiterhin ist es üblich, eine Kontoführungsgebühr zu erheben, allerdings bieten viele Geldinstitute inzwischen kostenlose Girokonten an, die dann aber meist an Bedingungen geknüpft sind; meistens ist dies ein regelmäßiger Geldeingang in bestimmter Höhe, oder die reine Online Kontoführung. Für Studenten und Schüler ist das Girokonto meistens kostenlos.

Vor der Eröffnung eines Girokontos bei einer Bank, muss nach dem deutschen Bankengesetz der Kontoinhaber seine Identität beweisen. Dies geschieht in der Regel durch die Vorlage eines Personalausweises sowie der Meldebescheinigung. Die Bank fragt dann auch bei der Schufa an, ob der Kunde eine negative Bonität oder Einträge bei der Schufa hat.
 
Ausländische Bankkunden müssen bei der Eröffnung eines Girokontos in Deutschland eine gültige Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis vorlegen.

Zum Girokonto gehört in den meisten Fällen eine ec-Karte, mit deren Hilfe man an jedem Geldautomaten Bargeld bekommen kann und in den meisten Geschäften auch die Möglichkeit hat, seine Einkäufe bargeldlos zu bezahlen. Als erweitertes Angebot bieten Banken auch Kreditkarten zu ihren Girokonten an. Hier gibt es unzählige Anbieter mit unterschiedlichen Angeboten und Konditionen. Unser kostenloser Girokonto-Vergleich hilft ihnen schnell und unverbindlich das für Sie optimalste Girokonto zu finden!

Der zunehmende Wettbewerb unter den Banken, und der Markteintritt zahlreicher Direktbanken in den letzten Jahren, haben den Markt für den Kunden vorteilhaft verändert. Der Wettbewerb ist härter geworden, woraus der Kunde Vorteile in Form von Angeboten hat, die ihm helfen, Geld zu sparen.

Mit der nachfolgenden Checkliste zur Einrichtung und Wechsel eines Girokontos steht Ihrem neuen, günstigeren Girokonto nichts mehr im Wege:

Die Kontoeröffnung: Vergleichen Sie mit dem kostenlosen Girokonto-Vergleich die Angebote der verschiedenen Banken und wählen Sie Ihr optimales Konto aus. Die Einrichtung läuft dann entweder per Post oder persönlich in der Filiale. Hierzu wird durch den Mitarbeiter der Bank Ihr Personalausweis oder Reisepass überprüft.

Die Mitteilung der Bankverbindung: Teilen Sie Ihre neue Kontonummer sofort Ihrem Arbeitgeber mit, und anderen, von denen Sie Geld erhalten.

Einzugsermächtigungen: Kündigen Sie Ihre Einzugsermächtigungen und teilen Sie den Unternehmen, die Geld von Ihrem Konto einziehen, Ihre neue Kontoverbindung mit. Hierbei sollten Sie die Versorgungsunternehmen, Versicherungen und Telekommunikationsunternehmen nicht vergessen!

Daueraufträge: Ihre alten Daueraufträge bei der alten Bank werden mit Auflösung des alten Kontos gekündigt, und müssen dann über die neue Bank wieder eingerichtet werden. Dies ist oftmals online möglich.

Kündigung: Jetzt können Sie Ihr altes Girokonto kündigen! Allerdings sollten Sie es noch einen oder zwei Monate laufen lassen, damit Sie ganz sicher sein können, dass kein Geldverkehr mehr auf diesem Konto stattfindet, und Sie bei den Umstellungen und Neueinrichtungen nichts vergessen haben.

Fazit: Überlegen Sie gut, welches Kreditinstitut Sie auswählen, und lassen Sie sich nicht von Werbeversprechungen blenden. Der kostenlose Girokonto-Vergleich hilft Ihnen schnell und sicher, die richtige Bank zu finden, und im Idealfall mehr als 100 Euro jährlich einzusparen!

Quelle: kreditaktuell.com.