Baudarlehen zu günstigen Konditionen

Wer einen Baukredit benötigt, der kann sich auf verschiedene Weise darauf vorbereiten. Der klassische Fall ist der gute alte Bausparvertrag. Er bietet auch in den Zeiten der sich verändernden Finanzmarktprodukte zur Baufinanzierung noch einige klare Vorteile. In der Ansparphase kann man gute Renditen erzielen und diese durch verschiedene staatliche Zuschüsse noch steigern. Als besonders rentabel hat es sich erwiesen, den Immobilienkredit durch den Bauspartvertrag in Form von vermögenswirksamen Leistungen durch den Arbeitgeber vorzubereiten.

Wenn man das Grundstück bereits besitzt, ist es sinnvoll, eine Eigentümergrundschuld auf dem ersten Rang der Rechte in der Abteilung III des Grundbuches dafür eintragen zu lassen. Das gilt vor allem dann, wenn man das Grundstück noch mit anderen kleineren Darlehen belasten muss. Die erste Rangstelle für einen Hypothekenkredit wird immer günstigere Zinsen sichern, als wenn die Bank sich erst an dritter oder vierter Stelle eintragen lassen kann. Die Eigentümergrundschuld kann man dann für die auszureichende Hypothek umschreiben lassen.

Das Baudarlehen kann sehr verschieden kombiniert werden. So kann ein Teil als Tilgungshypothek ausgereicht werden. Hier ist es am günstigsten, wenn für die Rückzahlung eine Annuität vereinbart wird. Damit bezeichnet man einen über die gesamte Laufzeit gleich bleibenden Rückführungsbetrag, der einen Zinsanteil und einen Tilgungsanteil enthält. Sie lässt sich recht gut mit Fälligkeitshypotheken ergänzen, für die man bis zur Fälligkeit nur die Zinsen zahlen muss. Zur Ablösung könnte man dann einen zuteilungsreifen Bausparvertrag nutzen, für den man meistens deutlich günstigere Bauzinsen zahlen muss.

Auch lässt sich so eine Fälligkeitshypothek mit der Ablaufleistung einer Lebensversicherung tilgen. Das ist besonders dann interessant, wenn die bei der Versicherung erzielten Renditen abzüglich der darauf zu entrichtenden Steuern höher ist als die Zinsen, die man für die Fälligkeitshypothek zahlen muss. Hinzu kommt der wirtschaftliche Vorteil, den man daraus erzielt, dass man die Versicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen kann und der darauf entfallende Teil der Einkommenssteuer entfällt.

Daran sieht man schon, dass es die für jedermann zutreffende optimale Finanzierung für ein Bauvorhaben nicht gibt, sondern dass der ideale und wirtschaftlich günstigste Weg immer an den Umständen des Einzelfalles festgemacht werden muss. Deshalb sollte dabei eine umfassende Beratung erfolgen, bei der man sich als Kunde verschiedene Möglichkeiten vorrechnen lassen sollte.