Baudarlehen zu günstigen Konditionen
Wer einen Baukredit benötigt, der kann
sich auf verschiedene Weise darauf vorbereiten. Der klassische Fall ist
der gute alte Bausparvertrag. Er bietet auch in den Zeiten der sich
verändernden Finanzmarktprodukte zur Baufinanzierung
noch einige klare Vorteile. In der Ansparphase kann man gute Renditen
erzielen und diese durch verschiedene staatliche Zuschüsse noch
steigern. Als besonders rentabel hat es sich erwiesen, den
Immobilienkredit durch den Bauspartvertrag in Form von
vermögenswirksamen Leistungen durch den Arbeitgeber vorzubereiten.
Wenn man das Grundstück bereits besitzt, ist es sinnvoll, eine
Eigentümergrundschuld auf dem ersten Rang der Rechte in der Abteilung
III des Grundbuches dafür eintragen zu lassen. Das gilt vor allem dann,
wenn man das Grundstück noch mit anderen kleineren Darlehen belasten
muss. Die erste Rangstelle für einen Hypothekenkredit wird immer
günstigere Zinsen sichern, als wenn die Bank sich erst an dritter oder
vierter Stelle eintragen lassen kann. Die Eigentümergrundschuld kann
man dann für die auszureichende Hypothek umschreiben lassen.
Das Baudarlehen kann sehr verschieden kombiniert werden. So kann ein
Teil als Tilgungshypothek ausgereicht werden. Hier ist es am
günstigsten, wenn für die Rückzahlung eine Annuität vereinbart wird.
Damit bezeichnet man einen über die gesamte Laufzeit gleich bleibenden
Rückführungsbetrag, der einen Zinsanteil und einen Tilgungsanteil
enthält. Sie lässt sich recht gut mit Fälligkeitshypotheken ergänzen,
für die man bis zur Fälligkeit nur die Zinsen zahlen muss. Zur Ablösung
könnte man dann einen zuteilungsreifen Bausparvertrag nutzen, für den
man meistens deutlich günstigere Bauzinsen zahlen muss.
Auch lässt sich so eine Fälligkeitshypothek mit der Ablaufleistung
einer Lebensversicherung tilgen. Das ist besonders dann interessant,
wenn die bei der Versicherung erzielten Renditen abzüglich der darauf
zu entrichtenden Steuern höher ist als die Zinsen, die man für die
Fälligkeitshypothek zahlen muss. Hinzu kommt der wirtschaftliche
Vorteil, den man daraus erzielt, dass man die Versicherungsbeiträge als
Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen kann und der darauf
entfallende Teil der Einkommenssteuer entfällt.
Daran sieht man schon, dass es die für jedermann zutreffende optimale
Finanzierung für ein Bauvorhaben nicht gibt, sondern dass der ideale
und wirtschaftlich günstigste Weg immer an den Umständen des
Einzelfalles festgemacht werden muss. Deshalb sollte dabei eine
umfassende Beratung erfolgen, bei der man sich als Kunde verschiedene
Möglichkeiten vorrechnen lassen sollte.